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Kategorie: Kohlgrub Verputz GmbH

KfW

Jeder, der ein Eigenheim baut oder kauft, kann 50.000 € Kredit aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm erhalten. Besonders attraktiv ist die Förderbank für Hauseigentümer, die ihre Immobilie von Grund auf sanieren, z.B. Dach und Fassade dämmen, alte Fenster und Heizung erneuern. Dafür vergibt die Staatsbank bis zu 75.000 € Kredit für einen Zinssatz von 1 %/pa.

Hauseigentümer erhalten zusätzlich einen Tilgungszuschuss, daher bekommen sie den Kredit in den ersten 10 Jahren fast umsonst.

Kaum teurer sind die KfW-Darlehen für einen altergerechten Umbau und für den Bau oder Ersterwerb einer Immobilie mit besonders niedrigem Energiebedarf.

Zuschuss als Alternative

Das KfW-Programm für energieeffizientes Sanieren ist auch für Eigentümer geeignet, die ihren Umbau aus eigenen Mitteln stemmen. Statt eines Darlehens können sie direkt bei der KfW einen Investionszuschuss beantragen.

So hat die Bundesregierung beschlossen, die Zuschüsse teilweise aufzustocken. Der Zuschuss für einen aufwendige Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 steigt von bisher 15 % auf 20 % der Kosten.

Hauseigentümer erhalten dadurch eine Finanzspritze von bis zu 15.000 €.

Für einzelne Maßnahmen wie den Einbau neuer Fenster oder die Installation eines modernen Heizkessels zahlt die KfW künftig einen Zuschuss von 10 % (bisher 7,5 %).

§ 35 a EStG

§ 35 a Steuerermäßigung bei Handwerkleistung bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 20 % der Arbeitsleistunge - maximal 20 von 6.000 €.

Handwerksleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind von der Steuer absetzbar. Der Steuerbonus beträgt bis zu 1.200 € im Jahr. Das heißt 20 % von 6.000 € Arbeitskosten (1.200 €) können von der Steuer abgezogen werden. Es ist ein Abzug von Steuerschuld und nicht von der Grundlage für die Bemessung der Einkommensteuer. Der Abzug beträgt also 100 % und n ciht nur die Höhe des persönlichen Grenzsteuersatzes.

Da hiermit auch die Schwarzarbeit bekämpft werden soll, dürfen nur die Arbeitskosten und nciht die Materialkosten berücksichtigt werden. Ausgenommen von dem Steuervorteil sind die Kosten für den Neubau und öffentlich geförderte Maßnahmen, z. B. KfW-Förderung.

EnEV und EEWärmeG

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 hat es sich in ihrer novellierten Form zum Ziel gemacht, den Energiebedarf in Häusern um dreißig Prozent zu reduzieren. Der Grundgedanke dabei ist, die aufzuwendende Energie für den Bereich Heizung und Warmwasser zu drosseln. Mit der EnEV ist am 1. Januar 2009 außerdem das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in Kraft getreten. Das EEWärmeG schreibt Bauherren vor, erneuerbare Energien einzusetzen. Wer heute ein Haus bauen möchte, muss sich also nach den aktuellen Vorschriften EnEV richten.

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